Schlechterstellung die Möglichkeit zur Stellungnahme oder zum Beschwerderückzug innert 10 Tagen eingeräumt. 2.4. Mit Eingabe vom 5. Juli 2024 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. 2.5. Mit Beschluss vom 26. Juli 2024 wurde das Beschwerdeverfahren VBE.2023.406 als durch Rückzug der Beschwerde erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 6. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: