1.2. Im Rahmen eines im Jahre 2018 eingeleiteten Revisionsverfahrens tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen in erwerblicher sowie medizinischer Hinsicht. Sie verfügte am 27. Dezember 2018 mit sofortiger Wirkung die Sistierung der Invalidenrente und stellte dem Beschwerdeführer in Aussicht, die Rente rückwirkend aufzuheben, gegebenenfalls unter Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen, da er seit 2017 ein Einkommen erziele, das einen Rentenanspruch ausschliesse. In der Folge liess sie den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) bidisziplinär begutachten (Gutachten des Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 17. Mai 2021).