1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 12. Oktober 2023 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, die Kosten für die Knieorthesen zu übernehmen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'000.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten