Dr. med. C._____ führte aus, der Beschwerdeführer könne selbständig gehen. Er gehe im Zehengang und sei etwas unsicher. In Begleitung sei er sicher. Er weise beidseits Knieorthesen auf, welche deutliche Gebrauchsspuren zeigen würden. Der Beschwerdeführer stürze sich auf dem Boden auf die Knie, um dann am Boden kriechend die meiste Zeit des Tages zu verbringen. Er benötige daher wiederum neue Knieorthesen beidseits -7- sowie eine Erneuerung der Verfügung für orthopädische Spezialschuhe zur Stabilisation mit Schuhzurichtungen (VB 124 S. 2).