4.3. 4.3.1. Im Bericht von Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Universitätsklinik D._____, vom 21. Juni 2018, auf welchem die letztmalige Kostengutsprache für Knieorthesen im Wesentlichen beruhte (vgl. Mitteilung vom 3. September 2018; VB 81), wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer an einer schweren spastischen Bewegungsstörung unklarer Ätiologie mit erethischen Verhaltensstörungen und psychomotorischem Entwicklungsrückstand mit generalisierter Epilepsie leide. Er bewege sich fast ausschliesslich kniend fort, das heisse zu über 80 %, und benötige daher zum Schutz der Kniegelenke und der Haut Knieorthesen beidseits.