Verfügung vom 12. Oktober 2023 die Kostenübernahme ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer am 13. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer weiterhin Kostengutsprache für die Knieorthesen zu gewähren. 2. Eventualiter ist die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit zusätzliche Abklärungen getroffen werden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Weiter stellte der Beschwerdeführer den folgenden Verfahrensantrag: