6.5. Nach den Angaben der Mutter des Beschwerdeführers anlässlich der Abklärung vor Ort vom 16. Dezember 2020 brauche der Beschwerdeführer viel Aufmerksamkeit und wolle immer die Eltern um sich haben. Er schlage andere Kinder nicht, hingegen schlage er sich selber gegen das Gesicht, wenn er sehr wütend sei. Er weine und schreie oft bei seinen Anfällen, der Grund dafür sei meist nicht erkennbar. Weglaufen würde der Beschwerdeführer vermutlich nicht, da er ängstlich sei. Da er keinerlei Gefahren einschätzen könne, sei es nicht möglich, dass er auch nur fünf Minuten alleine in der Wohnung sei. Auf seinen Namen höre er nur sporadisch (vgl. Abklärungsbericht vom 4. Januar 2021;