Beschwerdeführer während der Mittagsruhepause von seiner Matte aufgestanden sei, als er den Wasserkocher gehört habe und diesen sofort hätte "untersuchen" wollen, wenn sie ihn nicht vom heissen Gerät weggenommen hätten. Es komme vor, dass der Beschwerdeführer unvermittelt vom Tisch aufstehe und Heissgetränke in seiner Nähe eine Gefahr darstellen könnten. Ebenso wie ein heisser Backofen, den es zu untersuchen gebe, offene Türen, die ihn verleiten würden, den Raum zu verlassen und einem interessanten Geräusch etc. nachzugehen. Zu Hause gebe es "x-fach" solche Gefahrenquellen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern würden, um jederzeit bereit zu sein, einzugreifen.