5.2. 5.2.1. In ihrer Stellungnahme vom 25. Juli 2023 hielt die RAD-Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothera- pie, fest, dass sich im Dossier für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 1. Juni 2021 keine medizinischen Berichte finden liessen, die einen Intensivpflegezuschlag aufgrund der Notwendigkeit einer besonders intensiven persönlichen Überwachung rechtfertigen würden. Es würden keine Situationen von Eigen- oder Fremdgefährdung beschrieben, welche eine permanente Überwachung notwendig machen würden.