1.2. Nach Eingang eines Gesuchs des Beschwerdeführers um zusätzliche Gewährung eines Intensivpflegezuschlags vom 28. Oktober 2020 aktualisierte die Beschwerdegegnerin die Akten und holte einen Abklärungsbericht betreffend die Hilflosigkeit und den Betreuungsaufwand bezüglich des Beschwerdeführers ein. Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens stellte die Beschwerdegegnerin Rückfragen an die ehemalige Klassenlehrperson (Heilpädagogin) des Beschwerdeführers sowie an die Abklärungsperson.