Die in chronologischer Abfolge geführte Kostennote mit stichwortartigen Hinweisen zu den erfassten Arbeiten, wie beispielsweise "Bespr. Entscheid mit KL und Schwester"" oder "Arbeit an Beschwerde gegen Einspracheentscheid", unterscheidet nicht detailliert nach Aufwandposition und erlaubt dem Gericht damit kein Aufschlüsseln der notwendigen oder nicht mehr durch die Entschädigung erfassten Arbeiten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_98/2017 vom 27. Oktober 2017 E. 7.2). Abgesehen davon ist der Fall nicht als überdurchschnittlich komplex einzustufen, wie bereits vorstehend unter E. 2.3. ausgeführt wurde.