2. Es sei die Berechnung der Ergänzungsleistungen ab Januar 2020 bzw. eventualiter ab Januar 2021 ohne Vermögensanrechnung der Vermögenswerte aus dem väterlichen Nachlass vorzunehmen und es seien zudem die Heimkosten im gesamten, jeweiligen Umfang (von CHF 258.00 / Tag bzw. von CHF 94'170.00 pro Jahr) als Ausgaben zu berücksichtigen und anzurechnen bzw. im gesamten Umfang durch Ergänzungsleistungen und/oder andere, ergänzende öffentliche Pflegefinanzierungen zu decken. 3. Es sei vollumfänglich auf die Rückforderung von CHF 830.00 zu verzichten.