3. 3.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2022 sowie die Verfügung vom 13. Dezember 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei der Einsprache-Entscheid vom 13. Dezember 2022 sowie die, diesem zu Grunde liegende und damit zusammenhängende (Berech- nungs-) Verfügung vom 27. Mai 2021 vollumfänglich aufzuheben.