"1. Die Berechnung der Ergänzungsleistungen rückwirkend ab 13.08.2007 (Beginn EL-Anspruch) bis heute sei unter Ausschluss des Vermögens von C. aus dem Nachlass des vorverstorbenen Vaters, D., in der Höhe von aktuell Fr. 194'693.66 (Beilage 6), neu zu berechnen. 2. Auf Gerichts- und Verfahrenskosten sei zu verzichten."