Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend ELG (Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2022) und unentgeltliche Rechtspflege im Einspracheverfahren (Verfügung vom 13. Dezember 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer wurde von der Amtsvormundschaft (heute: Kindes- und Erwachsenenschutzdienst) des Bezirks B. am 13. August 2007 zum Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) angemeldet. Mit Verfügung vom 28. Juli 2008 hiess die Beschwerdegegnerin seinen Anspruch rückwirkend per 1. August 2007 gut.