6.4. In Bezug auf die (bei der Verneinung eines Rentenanspruchs mit Verfügung vom 23. November 2018 nicht berücksichtigten [vgl. VB 42; 40 S. 3 f.; E. 3.2.]) kardialen Beschwerden ist zudem darauf hinzuweisen, dass Dr. med. B._____ diesbezüglich von einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes seit der Verfügung vom 23. November 2018 ausging, weil zwischenzeitlich eine erfolgreiche kardiologische Therapie stattgefunden habe.