6.2.7. Die Psychotherapeutin M.Sc. H._____ führte in ihrer vom Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren eingereichten Stellungnahme vom 2. November 2023 aus, dieser befinde sich seit 2020 in ihrer psychotherapeutischen, kognitiv verhaltenstherapeutisch orientierten Behandlung. Es habe eine gute therapeutische Beziehung etabliert werden können. Es sei "[m]itunter" das Ziel, den Beschwerdeführer wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehe aus psychotherapeutischer Sicht eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (Beschwerdebeilage [BB] 4).