6.2.5. Dr. med. B._____ führte in der Stellungnahme vom 10. Oktober 2023 aus, dem Austrittsbericht der Privatklinik C._____ seien als Diagnosen in erster Linie psychische und Verhaltensstörungen durch Sedative oder Hypnotika und durch Alkohol zu entnehmen, wodurch bislang keine Folgeschäden aufgetreten seien, mit welchen sich eine Arbeitsunfähigkeit plausibilisieren liesse.