Eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit werde deshalb auch nicht behauptet. Ein altersentsprechend aussehender, gepflegter Patient, offen und freundlich im Kontakt, wach und zu allen Qualitäten orientiert, mit erhaltener Auffassung und Aufmerksamkeit etc. schliesse schlichtweg die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung mit gegenwärtig mittelgradiger Episode (F33.1) aus. Der emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung, impulsiver Typ (F60.30), gingen schlechterdings die grundlegenden Kriterien, insbesondere zeitlich stabile dysfunktionale Verhaltensmuster, welche seit dem späten Kindesalter oder der Adoleszenz bestehen müssten (Kriterium G4 nach ICD-10), ab.