6.2.3. Dr. med. B._____ führte in der Stellungnahme vom 2. Februar 2023 hinsichtlich der psychischen Symptomatik aus, mit F41.8 würden im ICD-10 sonstige spezifische Angststörungen inklusive Angsthysterie codiert, weil kein Symptom allein schwer genug sei, um die Diagnose einer anderen Störung aus dem Kapitel F40.- oder F41.- zu stellen. Eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit werde deshalb auch nicht behauptet.