6.2.2. Dr. med. E._____ und Dr. med. F._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, bestätigten in ihrem Bericht vom 22. September 2022 die im Austrittsbericht der Klinik D._____ gestellten Diagnosen (VB 81 S. 5). Der Beschwerdeführer sei seit dem 8. Juni 2022 wieder bei ihnen in Behandlung, wobei die Termine wöchentlich bis zweiwöchentlich stattfänden, und seit Behandlungsbeginn bis auf Weiteres zu 100 % arbeitsunfähig (VB 81 S. 3). Die depressive Störung sowie die ängstliche Symptomatik wirkten sich funktionell aufgrund eingeschränkter Konzentrations- und Durchhaltefähigkeit sowie geringerer Belastbarkeit auf alle Bereiche aus.