4.2. Nach Vorlage des gegen den Vorbescheid vom 15. Mai 2023 erhobenen Einwandes des Beschwerdeführers vom 21. Juni 2023 sowie des diesem beigelegten Berichtes der Privatklinik C._____ vom 8. Juni 2023 einerseits und eines ärztlichen Zeugnisses vom 19. Juni 2023 andererseits (VB 90) führte Dr. med. B._____ im Bericht vom 10. Oktober 2023 zusammengefasst aus, der Einwand sowie die vorliegenden medizinischen Unterlagen würden hinsichtlich des medizinischen Sachverhaltes die Beurteilung des RAD vom 2. Februar 2023 nicht beeinflussen; weitere medizinische Abklärungen seien nicht angezeigt (VB 93 S. 3).