Die körperliche Schwere der Tätigkeit als Hilfsarbeiter und die räumliche Nähe zu Alkoholika in einer Bar lasse die beiden angestammten Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr zu. In einer angepassten Tätigkeit bestehe dagegen vom Ablauf des Wartejahres per Januar 2022 an bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit, unterbrochen von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit während des stationären Aufenthaltes vom 25. März bis 19. Mai 2022. Eine angepasste Tätigkeit sei -6- wechselbelastend, ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne Überkopfarbeiten und ohne Zugriffsmöglichkeit auf alkoholische Getränke (VB 86 S. 3 f.).