In der angestammten Tätigkeit als Angestellter in einer Bar/als Hilfsarbeiter habe vom 27. Februar 2017 bis 1. Dezember 2019 eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Ab dem 2. Dezember 2019 werde bis aktuell eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert, der aus legalistischen Gründen zu folgen sei. Die körperliche Schwere der Tätigkeit als Hilfsarbeiter und die räumliche Nähe zu Alkoholika in einer Bar lasse die beiden angestammten Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr zu.