"1. Es sei die Verfügung vom 12. Oktober 2023 aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Unter o-/e-Kostenfolge. 3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Verbeiständung mit der Unterzeichneten zu bewilligen. 4. Es seien die Kosten für den Bericht der Behandler der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.