1.3. Am 30. Juni 2021 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Nach erwerblichen und medizinischen Abklärungen sowie Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin ihm mit Vorbescheid vom 15. Mai 2023 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD verfügte die Beschwerdegegnerin am 12. Oktober 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: