Zudem trage das häufige Aufwachen aufgrund des Harndrangs zu einer schlechten Schlafqualität bei, sodass davon auszugehen sei, dass eine gewisse durch den schlechten Schlaf bedingte Müdigkeit über den Tag bestehe, was eine leichte Leistungsminderung bedinge. Seit der Anmeldung bestehe jedoch kein sicherer Hinweis für ein fokal-neurologisches Defizit oder für eine durch eine Nervenschädigung bedingte Symptomatik mit wesentlichem Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Die in den Jahren 2018 bis 2020 bestehenden brennenden Missempfindungen und Dysästhesien im Thorakalbereich und an den unteren Extremitäten seien somatisch-neurologisch nicht erklärbar (VB 111.1 S. 16 f.).