4.2. PD Dr. med. D._____ führte in seinem neurologischen Teilgutachten aus, dass aufgrund der bestehenden Pollakisurie bei spinaler Störung eine Einschränkung dahingehend bestehe, dass die Toilettenzeiten während einer möglichen Arbeitszeit sicherlich erhöht seien. Zudem trage das häufige Aufwachen aufgrund des Harndrangs zu einer schlechten Schlafqualität bei, sodass davon auszugehen sei, dass eine gewisse durch den schlechten Schlaf bedingte Müdigkeit über den Tag bestehe, was eine leichte Leistungsminderung bedinge.