Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände veranlasste die Beschwerdegegnerin nach erneuter Konsultation ihres RAD eine neuropsychologische sowie eine bidisziplinäre (neurologische und psychiatrische) Begutachtung. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 16. Oktober 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: