1. Die 1973 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 27. November 2018 (Posteingang bei der Beschwerdegegnerin am 10. Dezember 2018) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und erwerbliche Abklärungen, führte eine Abklärung der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich durch und holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein.