Weiter wird schlussfolgernd ausgeführt, die "Kriterien für eine IV Anmeldung für medizinische Massnahmen nach Art. 12 sind erfüllt" und es sei die aktuelle Psychotherapie fortzusetzen sowie eine Ergotherapie zu etablieren, ohne dass indes eine Auseinandersetzung bezüglich Prognose oder voraussichtlicher Behandlungsdauer erfolgte (vgl. VB 31, S. 10). Erst mit an das Versicherungsgericht adressiertem Schreiben vom 13. November 2023 hielt Dr. med. I._____ fest, dass sowohl Psycho- als auch Ergotherapie "geeignete Therapieformen" seien, welche darauf abzielen wür- -8-