12 IVG nicht erfüllt seien. Der Beschwerdeführer macht demgegenüber sinngemäss geltend, auf die Einschätzung des RAD könne nicht abgestellt werden. Die von ihm in Anspruch genommene Psycho- und Ergotherapie würden der Integration in die obligatorische Schule und damit auch der späteren Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Er habe daher gestützt auf Art. 12 IVG Anspruch auf Übernahme der entsprechenden Kosten durch die IV. -3- Damit ist streitig und nachfolgend zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf medizinische Massnahmen mit Verfügung vom 12. Oktober 2023 zu Recht verneint hat.