Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 2012 geborene Beschwerdeführer wurde am 4. Januar 2021 von seiner Mutter zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin den medizinischen Sachverhalt ab und hielt Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), ehe sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 11. November 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht stellte.