8.5. Zusammenfassend befasst sich der FAKT2-Bericht vom Juli 2023 umfassend mit den einzelnen Bereichen und deren Teilbereichen und umschreibt die darin zu verrichtenden Handlungen sowie die an Ort und Stelle festgestellten Einschränkungen und benötigten Hilfestellungen und berücksichtigt insbesondere auch die Einwände der Beschwerdeführerin vom 28. April 2022 (VB 81; vgl. auch die Einwände vom 14. September 2023 in VB 125, welche nahezu identisch sind), wozu der Abklärungsdienst der Beschwerdegegnerin zudem in einer separaten Stellungnahme noch im Einzelnen Stellung genommen hat (vgl. Bericht Aussendienst vom 13. Mai 2022 in VB 85).