Der Transfer Rollstuhl/WC sei ihr selbst möglich, ebenso die Reinigung und das Ordnen der Kleider. Wenn sie wegen der Colitis mehrmals täglich dünnflüssigen Stuhlgang habe, müsse es schnell gehen, weshalb sie auf die Toilette begleitet und ihr beim Transfer geholfen werden müsse (vgl. den Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 10. März 2022 in VB 65 S. 3). Dass es sehr oft vorkomme, dass es nicht auf die Toilette reiche, sei bei der Abklärung jedoch nicht beobachtet worden. So habe anlässlich der Abklärung beobachtet werden können, wie die Beschwerdeführerin aufgrund des dünnflüssigen Stuhlgangs habe auf die Toilette begleitet werden müssen.