Auch im Bericht Aussendienst vom 13. Mai 2022 wurde ausgeführt, im Teilbereich Essen und Trinken benötige die Beschwerdeführerin nur punktuell Hilfe (VB 85). Daran ändern auch die Ausführungen der Beschwerdeführerin nichts, wonach es ihr aufgrund der Lähmung ihrer rechten Körperhälfte nicht einmal möglich sei, ein Butterbrot zu streichen, ebenso wenig könne sie den gelähmten Arm als Stützarm/-hand zur Fixierung des Tellers oder der Speisen einsetzen (Beschwerde S. 6). So bestreitet die Beschwerdeführerin nicht, dass sie wenige Sachen selbst nehmen kann, was in Bezug auf die Vorbereitung der Nahrungsaufnahme die Einreihung in Stufe 3 rechtfertigt.