, entspricht das für Ziff. 1.3.1 der Stufe 3, bei welcher eine versicherte Person nur eine geringe Eigenleistung vollbringen kann (vgl. E. 3.3.2.) und betreffend Ziff. 1.3.2 der Stufe 1, bei welcher die versicherte Person punktuelle aber regelmässige Hilfe benötigt (vgl. E. 3.3.2.). Auch im Bericht Aussendienst vom 13. Mai 2022 wurde ausgeführt, im Teilbereich Essen und Trinken benötige die Beschwerdeführerin nur punktuell Hilfe (VB 85).