Ziff. 1.1.2 (An-/Auskleiden) daher zu Recht von Stufe 3 aus. 8.2.2. Bezüglich Ziff. 1.2.1 (Positionswechsel) beantragte die Beschwerdeführerin Stufe 4 (Beschwerde S. 12), eingestuft wurde sie in Stufe 3 (VB 121 S. 6). Die Beschwerdeführerin bringt diesbezüglich vor, die Beschwerdegegnerin verkenne, dass sich die Beschwerdeführerin ohne Dritthilfe nicht in den Rollstuhl setzen könne (Beschwerde S. 12).