4.2. (Erziehungsaufgaben für Kind ab 6 Jahren bis Volljährigkeit) FAKT2 vorgenommen. Betroffene mussten somit mindestens ein Kind in beiden Teilbereichen haben (Stufe 4 bei Ziff. 4.1 resultiert in 90 Minuten und Stufe 4 bei Ziff. 4.2 resultiert in 30 Minuten; vgl. Tabelle "FAKT: Minutenwerte der Stufen", Form. 318.538 d, S. 6), um 120 Minuten und damit Stufe 4 im Gesamtbereich Erziehung und Kinderbetreuung zu erreichen. Durch die Gewährung eines Zuschlags bei Vorliegen mehrerer Kinder existiert diese Problematik bei Betroffenen mit mehreren Kindern nun nicht mehr.