VB 120), im Berechnungsblatt zur Ermittlung des Assistenzbeitrages vom Juli 2023 im Teilbereich Kleinkinderpflege (bis 6 Jahre; Ziff. 4.1) eine Einschränkung der Stufe 4 ("A - bei allen Tätigkeiten umfassend und ständig auf Hilfe angewiesen") attestiert und ein Hilfebedarf im zeitlichen Umfang von 90 Minuten pro Tag anerkannt. Auch im Total des Bereichs Erziehung und Kinderbetreuung wurde ein Hilfebedarf von 90 Minuten veranschlagt. Zusätzlich wurde der Beschwerdeführerin ein Zuschlag bei mehreren Kindern unter sechs Jahren in der Höhe von 36 Minuten gewährt (vgl. Rz. 4036 KSAB Juli 2023;