1. 1.1. Die 1984 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 2. März 2021 unter Hinweis unter anderem auf eine akute demyelinisierende Enzephalitis und eine Colitis ulcerosa bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Am 25. November 2021 sowie am 29. Dezember 2021 folgten Anmeldungen für die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung und eines Assistenzbeitrages. Die Beschwerdegegnerin nahm zur Überprüfung der mit den beiden letztgenannten Leistungsgesuchen geltend gemachten Ansprüche am 3. März 2022 eine Abklärung an Ort und Stelle vor.