S. 112 ff.). Folglich ist der Einspracheentscheid vom 9. Oktober 2023 in teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Beschwerde aufzuheben und die Sache eventualantragsgemäss zur weiteren Abklärung und anschliessenden neuerlichen Entscheidung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. -9- 6. 6.1. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).