In der Folge wurde am 1. Februar 2023 ein Débridement und am 28. August 2023 eine Subtalararthrodese links durchgeführt (vgl. E. 5.2.3. und 5.2.5. hiervor). Die Kreisärztin Dr. med. I._____, hielt in ihrem Bericht vom 4. Mai 2023 unter Hinweis auf das durchgeführte Débridement fest, dass die von der Beschwerdegegnerin gestellten Fragen - unter anderem zum Abschluss des Falles - noch nicht beantwortet werden könnten und zunächst das Ergebnis der Nachkontrolle Mitte Mai 2023 abzuwarten und je nach Verlauf eine Arthrodese zu diskutieren sei (VB 347). Eine weitere kreisärztliche Beurteilung befindet sich dann jedoch nicht mehr in den Akten.