_ hielt in seinem Untersuchungsbericht vom 3. März 2022 zwar fest, dass von einer weiteren Behandlung nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine namhafte Besserung zu erwarten sei, nahm aber auch zur Behandlungsmöglichkeit einer Arthrodese Stellung und wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Arthrodese / Versteifung des USG eine namhafte Besserung der Beschwerden bewirken könnte. Er hielt zudem auch fest, dass eine Besserung der Zumutbarkeit durch diese Operation nicht zu erwarten sei (VB 248 S. 14). Der behandelnde Arzt PD Dr. med. H._____ nannte als weitere Behandlungsoption eine Osteosynthese-Mate- rialentfernung und Débridement (VB 318 S. 2), welche am 1. Februar 2023 erfolgte.