_ ergänzend einzuholen, diese Untersuchung sei in zwei Tagen vorgesehen, neue Erkenntnisse seien nicht zu erwarten (VB 248 S. 13). Es existiere keine anderen Behandlungsmöglichkeiten, ausser der Arthrodese/Versteifung des USG, welche eine namhafte Besserung der Beschwerden herbeiführen könnte, vor diesem Eingriff habe die Beschwerdeführerin verständlicherweise Respekt, eine Besserung der Zumutbarkeit durch diese Operation wäre nicht zu erwarten. In Anbetracht der Unfallfolgen seien der Beschwerdeführerin vorwiegend sitzende Tätigkeit vollzeitig zumutbar, dies ohne dem Bedienen von rüttelnden und schlagenden Pedalen mit dem linken Fuss (VB 248 S. 14).