Die im Verlauf objektivierte Neuropathie des N. tibialis links, welcher fraglich beteiligt sei an den Beschwerden im Bereich des linken Sprunggelenks, führe zu keiner massgeblichen funktionellen Einschränkung und lasse sich durch weitere Therapien nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit namhaft bessern. Aus versicherungsmedizinischer Sicht werde empfohlen, die Zweitmeinung in der Klinik C._____ ergänzend einzuholen, diese Untersuchung sei in zwei Tagen vorgesehen, neue Erkenntnisse seien nicht zu erwarten (VB 248 S. 13).