dass die natürliche Reparation und das Remodelling abgeschlossen seien. Eine mögliche Besserung durch die weitere Heilbehandlung falle nicht ins Gewicht. Es sei höchstens eine unbedeutende Besserung zu erwarten. Eine namhafte Besserung im Sinne einer Steigerung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit sei nicht mehr zu erreichen. Die im Verlauf objektivierte Neuropathie des N. tibialis links, welcher fraglich beteiligt sei an den Beschwerden im Bereich des linken Sprunggelenks, führe zu keiner massgeblichen funktionellen Einschränkung und lasse sich durch weitere Therapien nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit namhaft bessern.