Mit Verfügung vom 22. August 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente und sprach ihr eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 15 % zu. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 9. Oktober 2023 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 9. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: