1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert, als sie am 23. Mai 2020 beim Herumrennen mit ihrem Kind mit dem Fuss umknickte und sich am linken unteren Sprunggelenk (USG) eine mehrfragmentäre, dislozierte, intraartikuläre Calcaneusfraktur zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Ereignisses und erbrachte Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen. In der Folge traf sie berufliche und medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin kreisärztlich untersuchen.