1. Der 1989 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 3. Juli 2018 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an, nachdem ihm die Beschwerdegegnerin auf ein entsprechendes Leistungsbegehren vom 3. Januar 2016 berufliche Massnahmen gewährt hatte und auf ein weiteres Leistungsbegehren vom 17. Januar 2018 mit Verfügung vom 16. Mai 2018 nicht eingetreten war. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und wies das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers schliesslich mit Verfügung vom 11. Juli 2019 ab.